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Hilfreiche Tipps für Immobilienerben

25. September 2018

Hilfreiche Tipps für Immobilienerben

Neben den tiefen Schmerzen und der großen Trauer, einen nahestehenden Menschen verloren zu haben, gibt es insbesondere im Nachgang viele Aspekte die beachtet werden müssen. Speziell wenn es um Immobilien geht, de vererbt werden, sind einige Punkte zu beachten.

Sinnvoll ist es allemal, dass schon Im Vorfeld konkret über den Erbfall gesprochen wird. Es ist immer einfacher und besser planbar, wenn sich mit dem Themengebiet schon befasst wurde, bevor es unmittelbar ansteht und unüberlegte, spontane Entscheidungen getroffen werden.

Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt?

Wenn Sie nun in der Situation stehen, dass Sie eine Immobilie geerbt haben, ist es wichtig, dass Sie sich über die Eigentumsverhältnisse und über alle Besonderheiten informieren. Eine Möglichkeit bietet Ihnen dazu das Grundbuch. Das Recht auf Einsicht in das Grundbuch haben Sie als Erbe mit einem vorliegenden Erbschein. Wer der oder die eingetragene/n Eigentümer der Immobilie sind, erfahren Sie in Abteilung l des Grundbuchs. Damit Sie selbst nach dem Erbfall in Abteilung l des Grundbuchs eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag stellen.

Über Beschränkungen und etwaige Lasten informiert die Abteilung ll des Grundbuchs. Darin sind alle Rechte wie beispielsweise ein Wegerecht oder ein Nießbrauchrecht eingetragen. Alle Grundschulden und Hypotheken, die derzeit die Immobilie belasten sind in Abteilung lll des Grundbuchs eingetragen. Dort ist es besonders wichtig, dieses zu prüfen. Sollten zum Beispiel noch Restschulden vorhanden sein, werden Sie diese ebenfalls miterben. Daher ist besondere Obacht geboten. Wenn beispielsweise die eingetragene Restschuld oder mehrere Restschulden den aktuellen Verkehrswert der Immobilie übertreffen, wäre es unter Umständen sinnvoller, das Erbe auszuschlagen. Für einen solchen Fall ist definitiv die fachkundige Beratung zu empfehlen. Um den Wert Ihrer Immobilie, die Sie geerbt haben, zu wissen, können Sie bei ImmoRating eine kostenlose, unverbindliche aber gleichwohl professionelle Immobilienbewertung direkt online durchführen.

Neben den bürokratischen Aspekten der Erbimmobilie sind ebenfalls auch viele Verpflichtungen damit verbunden. Als Immobilienerbe haben Sie alle Rechte und Pflichten, die ein Immobilieneigentümer hat. Somit müssen Sie sicherstellen, dass keinerlei Gefahren von Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ausgehen. Zudem gehört die Räumung des Gehwegs ebenfalls dazu wie alle anfallenden Abgaben und Gebühren. Die Pflichten als Immobilienerbe umfassen ebenfalls die Vermietung. Sie sind für die möglichen Mieter der geerbten Wohnung oder des geerbten Hauses der erste Ansprechpartner.

Was passiert mit der Erbimmobilie?

Die Immobilie haben Sie nun geerbt, da stellt sich die Frage, was in Zukunft mit der Immobilie geschehen soll. In erster Linie müssen Sie beachten, ob nur Sie Eigentümer geworden sind oder ob es sich um eine Erbengemeinschaft handelt. Im Falle der Erbengemeinschaft müssen natürlich alle Interessen beachtet werden. Keiner sollte benachteiligt werden. In vielen Fällen führt dies zu großen Diskussionen und Erbstreitigkeiten, die es für alle Beteiligten zu vermeiden gilt. Wenn Sie die Wohnung oder das Haus selber geerbt haben, sind Sie vermutlich in der Lage selber zu entscheiden, was Sie mit der Immobilie machen möchten. Natürlich es dennoch ratsam, weitere Meinungen zu hören, wenn Sie in Ihrer nicht 100 % gefestigt sind. Eine Meinung von einem Immobilienspezialisten zu erfahren bringt Ihnen neben den persönlichen Einstellungen, ebenfalls die wirtschaftlichen Aspekte.

Doch zu aller erst müssen Sie sich im Klaren sein, wie die für Sie optimale Zukunft der Immobilie aussehen sollte. Wünschen Sie, das Haus oder die Wohnung selber zu beziehen? Leben Sie schon in der eigenen Immobilie oder ist der Standort des geerbten Hauses oder der geerbten Wohnung für Ihren aktuellen Lebensstand ungeeignet?

Wenn Sie die Immobilie die Sie geerbt haben, nicht selber nutzen möchten, haben Sie unter anderem die Möglichkeit, das Haus oder die Wohnung zu vermieten oder zu verkaufen. Bei der Vermietung trennen Sie sich natürlich nicht im Ganzen von der Immobilie. Sie haben lediglich nicht mehr die Möglichkeit, die Immobilie vorerst selbst zu bewohnen. Durch eine Vermietung halten Sie sich für die Zukunft offen, wie die Nutzung in mehreren Jahren ist.

Bei einem Verkauf hingegen entscheiden Sie sich gegen eine eventuelle Nutzung in der Zukunft. Dies ist für viele die einfachste und angenehmste Möglichkeit. Selbstverständlich ist die Entscheidung nicht leicht getroffen, sich von einer Immobilie ganzheitlich zu trennen, die im Besitz einer Ihnen nahestehenden Person war.

Dennoch ist der Besitz einer Immobilie, für die keine wirkliche Verwendung in der momentanen Lebenssituation gegeben ist, auch belastend. Daher entscheiden sich viele Immobilienerben für einen Verkauf der Erbimmobilie.

Den aktuellen Wert der geerbten Immobilie ermitteln

Damit Sie wissen, mit welchem Verkaufspreis Sie bei einem eventuellen Verkauf Ihrer Erbimmobilie rechnen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Immobilienbewertung durchzuführen. Eine professionelle Immobilienbewertung bietet Ihnen ImmoRating direkt online an. So erhalten Sie binnen weniger Klicks und ganz komfortabel den Wert der zu veräußernden Immobilie.

Was ist zu beachten, wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen möchten?

In erster Linie muss der aktuelle und realistische Marktwert ermittelt wird. Diesen erfahren Sie kostenlos von ImmoRating. Durch die Beauftragung eines qualifizierten und professionellen Immobilienmaklers ersparen Sie sich enorme Zeit und ebenfalls hohe Kosten. Zudem gestaltet sich der Verkauf über einen Immobilienmakler deutlich effizienter und für Sie als Verkäufer sicherer, daher vorherige Risiken durch den beauftragten Immobilienmakler im Vorfeld geprüft werden.

Ein Kommentar
  1. […] berufliche Veränderungen, private Lebenssituationen, ein Umzug oder es handelt sich um eine Erbimmobilie. Daher sollte der Immobilienverkauf genau überlegt sein und nicht voreilig entschieden werden. […]

Kommentare

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