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Immobilienkauf mit Hunden

16. Januar 2019

Immobilienkauf mit Hunden

Wenn es darum geht umzuziehen möchte man den vierbeinigen besten Freund natürlich ebenfalls bestens umsorgt wissen. Durch einen großen Garten, viel Platz und einen Park in der Nähe sind die Bedürfnisse eines jeden Hundes bestens gedeckt. Doch bei der Suche nach einer solchen Immobilie, treten häufig Probleme aufgrund der vierbeinigen Kameraden auf. Denn viele Vermieter von Immobilien haben Sorgen und Gedanken aufgrund der Lautstärke, des Geruchs oder des Schadens der durch Hunde entstehen kann.

Laut dem deutschen Gesetzt ist es zwar so, dass keine klaren Verbote gegen Immobilieninteressenten mit Hunden ausgesprochen werden dürfen, allerdings darf ein Vermieter diese trotzdem einfach ablehnen.

Falls eine infrage kommende Immobilie gefunden wurde, so sollte ein Interessent das direkte Gespräch mit dem Vermieter des Objekts suchen. In diesem Gespräch sollten den Bedenken und eventuellen Sorgen des neuen Vermieters zugehört werden, um ihm zu zeigen, dass er ernst genommen wird und er einen verantwortungsvollen neuen Mieter bekommt. Wenn der Hund gut erzogen ist, kann dieser auch gut und gerne zu einem solchen Gespräch oder der Besichtigung mitbringen, damit dieser beim zukünftigen Vermieter einen guten ersten Eindruck hinterlässt. Zudem sollte der potenzielle Mieter sich von seinem vorherigen Vermieter, falls dieser sich bereit erklärt, eine Bescheinigung geben lassen, dass sich der eigene Hund stets gut benommen hat und es niemals Probleme gab.

Gut zu wissen ist, dass für Kleintiere, wie Hamster, Kaninchen, Fische oder Wellensittiche kein generelles Verbot vom Vermieter ausgesprochen werden darf. Da Hunde allerdings nicht als Kleintiere gelten, greift diese Regelung für Hundebesitzer und ihr Begleiter leider nicht. Es ist nicht rechtens, wenn man seinen Hund einfach heimlich mit in die neue Wohnung nimmt, ohne dass man vorher etwas mit dem Vermieter abgeklärt hat.

Für den zukünftigen Mieter ist es ratsam mal bei den Nachbarn zu klingeln und zu fragen, wie diese zu einem Hund im Gebäudekomplex stehen und ob diese eventuell sogar selbst einen Hund besitzen. Falls bereits ein anderer Mieter, im selben Gebäuden, einen Hund als Haustier hat, so ist es für den neuen Mieter ein großer Vorteil zum Argumentieren mit dem Vermieter.

Sollten all diese Hürden beim Suchen einer Immobilie mit einem Haustier überwunden sein, ist es ratsam eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die möglichen vom Hund, oder generell einem Haustier, verschuldete Schäden beinhaltet.


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